Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nicht ohne weiteres zulässig.
In dem der Entscheidung des BGH zu Grunde liegenden Fall hatte ein Käufer von Edelmetallen damit geworben, dass er eine „kostenlose Schätzung“ vornehme. Zwar sei nach Meinung des BGH die Schätzung eines Edelmetalles vor Ankauf durch den Käufer in der Tat selbstverständlich, weil er andernfalls dem Verkäufer kein vernünftiges Angebot unterbreiten könne. Andererseits könne “kostenlose Schätzung“ auch bedeuten, dass eine Schätzung auch für einen Besitzer eines Edelmetalls vorgenommen wird, der gar nicht kaufen oder verkaufen, sondern lediglich den Wert wissen möchte. Das sei keineswegs selbstverständlich.
BGH vom 28.11.2013; Aktz. I ZR 34/13
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer, München
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