Unwirksame Widerrufsbelehrung ermöglicht vorzeitige Tilgung von Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
23. September 2013
Haben Banken und/oder Sparkasse beim Abschluss von Darlehensverträgen unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet, kann der Verbraucher ggfs noch heute den Darlehensvertrag widerrufen, was ihm eine vorzeitige Rückführung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht, vgl BGH, Urteil 28.06.2011 – XI ZR 349/10.
In Zeiten stark gefallener Kreditzinsen sollten Verbraucher ihre Widerrufsbelehrungen daraufhin prüfen, da hier erhebliche Sparpotentiale liegen.
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