Kompetenzserie Arbeitsrecht – Das erfolgreiche Vorgehen gegen die Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann aus mehreren Gründen beendet werden. Die häufigste Ursache ist die Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber.
Ein Arbeitsverhältnis kann aus mehreren Gründen beendet werden. Die häufigste Ursache ist die Beendigungskündigung durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber weiß, was Du getan hast … – und darf es nicht verwenden.
Es soll vorkommen, dass Arbeitgeber einen sog. Keylogger einsetzen, um die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen. weiterlesen »
Der Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von längstens sechs Monaten vorsehen. Dann kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. weiterlesen »
Steht dem Arbeitnehmer wegen der Versorgung eines kranken Tieres ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber zu? weiterlesen »
Immer wieder werden Arbeitsvertragsparteien vor folgenden Sachverhalt gestellt: der lange erkrankte, zwischenzeitlich durchaus (auch immer mal wieder) arbeitende Arbeitnehmer wird mit der Begründung auf die angefallenen krankheitsbedingten Fehlzeiten ohne Angebot bzw. Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement gekündigt. weiterlesen »
FAQ – Frequently Asked Questions, engl. für häufig gestellte Fragen. Eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema Arbeitsrecht. weiterlesen »
Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir häufig Mandate zur Überprüfung einer Kündigung vorgelegt, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während dessen Arbeitsunfähigkeit die Kündigung ausspricht. weiterlesen »
Das Mindestlohngesetz – sog. MiLoG – regelt seit dem 1. Januar 2015 flächendeckend einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Dieser beträgt 8,50 €. Unterschreitet der Arbeitgeber diesen Mindestlohn, so bestehen für den Arbeitnehmer mehrere rechtliche Möglichkeiten. weiterlesen »
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich über ihre Vergütung sprechen. Arbeitsvertragliche Regelungen, die diese Geheimhaltung vorsehen, sind regelmäßig unwirksam. weiterlesen »
Unternehmensverträge (Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge) zwischen einem beherrschenden Unternehmen und einer GmbH sind im GmbH-Recht nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit ist aber allgemein anerkannt. weiterlesen »