Streitwert bei Werbe E-Mail u.U. nur 50 bis 100 Euro
30. März 2018

Wenn ein Gewerbetreibender eine E-Mail mit Werbung irrtümlich an eine Privatperson schickt, kann nach Auffassung des OLG Hamm der Streitwert sogar nur zwischen 50 – 100 Euro liegen.
OLG Hamm vom 17.3.2013;Az. 6 U 95/13 JurPCV Web.Dok. 121/2014 Abs. 1-41
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