Kostenlose Reise als Gewinn muss kostenlos sein
4. November 2020

Wer an einer Werbeaktion eines Stromunternehmens („Stromaktion“) teilnimmt, kann sich darauf verlassen, dass keine Kosten hinzukommen.
Im Rahmen einer „Stromaktion“ wurden Reisen zum Preis von 0,00 € angeboten. Da die Teilnehmer der Reise aber trotzdem lokale Gebühren, die Reiseleitung bzw. Saison- und Flughafenzuschläge zu tragen hatten, war nach Auffassung des LG Bremen die Werbeaussage im Rahmen der Aktion irreführend und damit als wettbewerbswidrig zu untersagen.
LG Bremen vom 6.5.2020; 12 O 145/19
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