Gesetz über nachträgliche Vergütungsanpassung verfassungsgemäß
11. August 2017

Im Jahr 2002 wurde eine Bestimmung in das Urheberrechtsgesetz eingeführt, die es Urhebern erlaubt, nachträglich – also auch nach Jahren – eine Anpassung ihrer Vergütung zu verlangen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung unangemessen war.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Bestimmung nun für verfassungsmäßig erklärt. Um sozialem oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht entgegenzuwirken habe der Gesetzgeber das Recht, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu begrenzen.
BVerfG vom 23.10.2013; Az. 1 BvR 1842/11
Rechtsanwalt Dr. Peter Schotthöfer, München
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