Mrz 01
Anerkennung ausländischer (Ehe-) Scheidungen
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1. März 2018

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch für (Ehe-) Scheidungen:
Während in Deutschland für Inlandsscheidungen deutsche Gerichte das sog. „Scheidungsmonopol“ haben, werden im Ausland Scheidungen oftmals nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden, religiösen Gerichten oder ganz ohne konstitutive Mitwirkung hoheitlicher Stellen vorgenommen. weiterlesen »