Da hat man ein Leben lang geschuftet, sein Vermögen sorgsam verwaltet und dann soll im Erbfall ein großer Batzen an das Finanzamt gehen?
Die erste Trauer nach dem Erbfall ist überwunden, da kommt schon das nächste böse Erwachen:
Weihnachten steht vor der Tür. Zeit und Gelegenheit, seine Liebsten mit Geschenken zu bedenken.
Eine Schenkung, die man bereut, rückgängig machen! Dieser Wunsch von Mandanten aus der Elterngeneration tritt in meiner Beratungspraxis immer wieder auf.
Die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft werfen immer wieder rechtliche Fragen auf.
Vom Pflichtteil hat man schonmal gehört. Vielleicht auch von der Pflichtteilergänzung. Aber was ist das ?

Mit einer Vorsorgevollmacht will der Vollmachtgeber Vorsorge für den Fall treffen, dass er selbst aus – in aller Regel – krankheitsbedingten Gründen
Nicht nur, dass man sich im Erbfall mit den anderen Erben beschäftigen muss. Auch das Finanzamt steht beim Anfall der Erbschaft schnell auf der Matte.
Die aktuelle Krise gibt Anlass, sich mit dem Thema Patientenverfügung intensiv zu beschäftigen.