Arzthaftung: Umkehr der Beweislast bei einem Befunderhebungsfehler

Arzthaftungsprozesse werden nach der jeweils geltenden Beweislast entschieden.
Arzthaftungsprozesse werden nach der jeweils geltenden Beweislast entschieden.
Arzthaftungsprozesse werden nach der jeweils geltenden Beweislast entschieden. Der Patient steht dabei vor der Herausforderung, nicht nur einen Fehler des Arztes beweisen zu müssen
Arzthaftungsprozesse werden nach der jeweils geltenden Beweislastverteilung entschieden.
Es ist eine traurige Tatsache, dass Versicherungen im Arzthaftungsrecht die Regulierung oft über Jahre verzögern, auch wenn der Schaden erheblich und der Behandlungsfehler nachgewiesen ist.
Es ist eine traurige Tatsache, dass Versicherungen im Arzthaftungsrecht die Regulierung oft über Jahre verzögern, auch wenn der Schaden erheblich und der Behandlungsfehler nachgewiesen ist.
Jeder Prozess im Arzthaftungsrecht dreht sich um den „medizinischen Standard“. Und kein Prozess kann entschieden werden, ohne die Frage zu klären, ob der „medizinische Standard“ eingehalten worden ist oder nicht. weiterlesen »
„Eine Krähe hackt der anderen doch kein Auge aus.“ So oder so ähnlich beginnen viele unserer Mandanten das Gespräch, wenn es darum geht, die Erfolgsaussichten eines Schadensersatzanspruchs nach einem möglichen Behandlungsfehler zu prüfen. weiterlesen »
Ist eine fehlerhafte Schwangerschaftsbetreuung Ursache für die Behinderung eines Kindes und muss deswegen eine Immobilie um- oder neugebaut werden, gehören die Zwischenfinanzierungskosten für diese Immobilie zum erstattungsfähigen Schadensersatz, den die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses/Arztes zahlen muss. weiterlesen »
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26.6.2018 (AZ: VI ZR 285/17) noch einmal wesentliche Grundsätze der Arzthaftung betont und klargestellt, weiterlesen »
Der Anwalt kann nicht gesundmachen. Das ist leider eine Tatsache. weiterlesen »