Weihnachten steht vor der Tür. Zeit und Gelegenheit, seine Liebsten mit Geschenken zu bedenken.
Eine Schenkung, die man bereut, rückgängig machen! Dieser Wunsch von Mandanten aus der Elterngeneration tritt in meiner Beratungspraxis immer wieder auf.
Die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft werfen immer wieder rechtliche Fragen auf.
Vom Pflichtteil hat man schonmal gehört. Vielleicht auch von der Pflichtteilergänzung. Aber was ist das ?
Nicht nur, dass man sich im Erbfall mit den anderen Erben beschäftigen muss. Auch das Finanzamt steht beim Anfall der Erbschaft schnell auf der Matte.
Die aktuelle Krise gibt Anlass, sich mit dem Thema Patientenverfügung intensiv zu beschäftigen.
Das sog. „Berliner Testament“ sorgt dafür, dass beim Tod eines Ehegatten der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird.
Manch einer möchte mit seinem Tod seinen Nachlass oder einen Teil davon an karitative Zwecke spenden. Grundsätzlich eine gute Idee. Doch auch hier gilt: gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Der Inhalt von Testamenten stößt nicht bei jedem auf Zustimmung, der sich nach dem Tod eines Verstorbenen Hoffnungen macht, durch den Erbfall begünstigt zu werden.